Sonderregelung LSPO


Für den Segelflugplatz Olten besteht eine Sonderregelung für Hängegleiter. Sie ermöglicht uns, Teile der grundsätzlich gesperrten 5km-Zone zu befliegen. 

 

Wir rufen alle Piloten dazu auf, die Regelung genau zu befolgen. Bei Fragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.

Download
Sonderregelung_LSPO__002_.pdf
Adobe Acrobat Dokument 861.2 KB